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VGH Bayern, 15.09.2009 - 1 ZB 06.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung; ernstliche Zweifel (bejaht); besondere tatsächliche Schwierigkeiten (bejaht); Baugenehmigung; Gebühr für den bauordnungsrechtlichen Teil; Ausschöpfung des Gebührenrahmens; Brandschutz; Trapezblech als Teil des Tragwerks oder der Bedachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 1 ZB 06.79
Besondere tatsächliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (BayVGH vom 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris; ThürOVG vom 17.8.2000 NVwZ 2001, 448;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 9 zu § 124). - VGH Bayern, 29.01.2009 - 14 ZB 07.1880
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; besondere tatsächliche und rechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 1 ZB 06.79
Besondere tatsächliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (BayVGH vom 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris; ThürOVG vom 17.8.2000 NVwZ 2001, 448;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 9 zu § 124). - VGH Bayern, 24.04.2001 - 26 B 00.2761
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 1 ZB 06.79
Nach dem Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 2001 (Az.: 26 B 00.2761 - juris) darf die Bauaufsichtsbehörde für den bauordnungsrechtlichen Teil der Baugenehmigung den Gebührenrahmen ausschöpfen, wenn der Bauantragsteller keine Bescheinigungen verantwortlicher Sachverständiger nach § 69 Abs. 4 BayBO 1998 vorlegt.
- VGH Bayern, 01.02.2010 - 1 B 09.2336
Abgrenzung des Tragwerks des Daches von dem unmittelbaren Träger der Dachhaut
Der Senat hat die Berufung des Beklagten gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 15. September 2009 (1 ZB 06.79) insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht die Auflage "Trapezblech feuerhemmend" vollständig und die mit Kostenverfügung vom 27. November 2003 geänderte Kostenfestsetzung im Baugenehmigungsbescheid vom 17. Juni 2003 insoweit aufgehoben hat, als für den bauordnungsrechtlichen Teil der Prüfung mehr als 1 v.T. der Baukosten angesetzt wurden.